Haltung des Hundes

Bei der Haltung von Hunden spielen deren Bedürfnisse eine bedeutende Rolle. So muss die Unterbringung dem Bewegungsdrang, dem Beschäftigungsanspruch, der Größe und der Rassen angepasst werden. Zweimal täglich benötigen die Tiere mindestens zwei Stunden Auslauf, dabei ist es nicht von Belang, ob sie im Haus oder Zwinger leben. Einzelhunde sollten nicht lang allein gelassen werden. Mehr, wie fünf Stunden, wäre für die treuen Gefährten belastend.

Welpen brauchen Ruhe und unmittelbaren Kontakt zum Menschen. Junge Hunde, in den ersten acht Lebensmonaten, sollten nicht dauerhaft im Zwinger gehalten werden. Anbindehaltung generell, schadet den Tieren. Konsequent und hundeverständlich sollten die Tiere erzogen und sozialisiert werden. Für die artgerechte Haltung ist ein Vorbereitungskurs zum VDH-Hundeführerschein nicht von Nöten aber hilfreich. Die regelmäßige Pflege des Hundes (Bürsten, Baden) dient nicht nur der Hygiene, sondern festigt auch die Bindung zwischen Halter und Hund. Der Hund benötigt immer frisches Wasser und eine bis zwei Mahlzeiten am Tag. Weitere Tipps zum Einkauf gibt es auch hier auf dieser Seite: www.my-shopping24.de

Mit ausgewogenem Futter bleibt der Vierbeiner fit und gesund. Der Welpe muss mehrmals täglich in kleineren Portionen gefüttert werden. Ein zukünftiger Hundehalter oder eine Hundehalterin sollten all Dies vor der Anschaffung eines Hundes in Erwägung ziehen, um ein schönes Leben für den Hund und Spaß für den Halter zu gewährleisten. Bei der Haltung in einer Mietswohnung, muss der Vermieter mit dem Tier einverstanden sein und alles vertraglich mit aufnehmen.

Der Vermieter, der schon einen vorhandenen Hund duldet, darf nicht nachträglich, diesen aus dem Mietvertrag drängen. Sollte, mit einem schon vorhandenen Hund, eine neue Wohnung gesucht werden, ist dies meldepflichtig für den Mieter. Er hat Größe und Rasse anzugeben und darf, nur nach Genehmigung durch den Vermieter, den Hund mit einziehen lassen.

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